Mittlere Reife Klasse
Seit 1995/96 (freiwillige 10. Klasse F10) bzw. seit 1999/2000 (Mittlerer-Reife-Zug) gibt es die Möglichkeit an unserer Mittelschule den Mittleren Schulabschluss zu erwerben. Nach der 6. Klasse ist, mit den entsprechenden Noten, jeweils zum neuen Schuljahr ein Übertritt in die nächsthöhere M-Klasse möglich. Mit dem erfolgreichen Abschluss der Klasse M10 kann dann der Mittlere Schulabschluss (gleichwertig der Mittleren Reife der Realschule) erreicht werden.
Ein Übertritt in die Mittlere Reife Klasse ist möglich, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
Für die Klasse M7:
- Im Zwischenzeugnis oder Jahreszeugnis der 6. Klasse eine Durchschnittsnote von 2,66 oder besser aus den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch.
Für die Klasse M8 und M9:
- Im Zwischenzeugnis oder Jahreszeugnis der 7./8. Klasse eine Durchschnittsnote von 2,33 oder besser aus den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch.
► Des weiteren besteht die Möglichkeit eine Aufnahmeprüfung in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch in der letzten Woche der Sommerferien zu absolvieren. Wenn durch diese der Notendurchschnitt ausreicht, kann man die Mittlere Reife Klasse im September besuchen.
Zugangsvoraussetzungen für die Klasse M10:
- Quali mit einer Durchschnittsnote von 2,33 oder besser in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch.
oder:
- Aufnahmeprüfung in Deutsch, Mathematik und Englisch in der letzten Schulwoche vor den Ferien.
Powerpoint-Präsentation vom Infoabend:
Anmeldeformulare:
Die Anmeldeformulare für die Mittlere Reife Klassen finden Sie im auf der Seite Formulare!
Infos zur Anmeldung zur Abschlussprüfung zum Mittleren Schulabschluss für externe Bewerber:
(Das Anmeldeformular für externe Teilnehmer finden Sie bei Formulare)
Die Bewerber müssen den Antrag unter Angabe des von ihnen gewählten Wahlpflichtfaches und des gewählten Wahlfaches bis zum 1. Februar an der Mittelschule stellen, die eine Jahrgangsstufe 10 führt und in deren Einzugsbereich sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.
Dem Antrag sind beizufügen (§ 34 (4) MSO)
- der Geburtsschein oder die Geburtsurkunde in beglaubigter Abschrift
- ein Lebenslauf, der die Daten des Schulbesuchs enthalten muss
- das letzte Jahreszeugnis und gegebenenfalls eine Bescheinigung über den Schulbesuch der zuletzt besuchten Schule
- eine Erklärung, ob und gegebenenfalls wann und mit welchem Erfolg oder der Bewerber schon einmal die Prüfung zu einem mittleren Schulabschluss abgelegt hat oder ob sich der Bewerber zur gleichen oder einer entsprechenden Prüfung bereits an einer anderen Stelle gemeldet hat,
- eine Erklärung, in welchen Fächern die Bewerberin oder der Bewerber geprüft werden will, soweit Wahlmöglichkeiten gegeben sind,
- eine Erklärung, aus der hervorgeht, wie sich der Bewerber in den einzelnen Fächern vorbereitet und welche Lehrbücher er benützt hat.
- Nachweis über Masernschutz