Schulbetrieb ab 12.04.2021


Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,
wie vom Landratsamt ausgewiesen, werden wir ab Montag, 12.04.21 Ihre Kinder wieder in allen Fächern in Präsenz unterrichten. Voraussetzung dafür ist ein gültiger negativer Testbefund. Wer ohne gültigen, eindeutig zuweisbaren Testbefund (Apotheke, Hausarzt, Testzentrum) in die Schule kommt, kann diesen in der ersten Unterrichtsstunde im Klassenverband unter Anleitung des Klassenlehrers durchführen. Ihr Einverständnis ist dazu nicht mehr nötig. Wir haben in den Ferien genügend Tests für eine zweimalige Testung pro Woche erhalten und die entsprechenden Vorbereitungen heute in der Mittelschule vorgenommen. Jeder Schüler, jeder Klasse wird am Montag in der Lage sein, den Test bei sich selbst durchzuführen. Vertrauen Sie auf das Einfühlungsvermögen und die Kompetenz der Lehrkräfte. Da wir die die gesamte Schülerschaft im Präsenzunterricht mit Mindestabstand beschulen wird es keine zusätzliche Möglichkeit geben, die Kinder über Teams zu unterrichten. Kinder die krank sind, werden mit Arbeitsblättern versorgt werden müssen.

Mit freundlichen Grüßen

Gina Hanke,

Rektorin Mittelschule Unterschleißheim

Auszug aus dem Covid-19-Schutzmaßnahmen an den Schulen in Bayern

Hier: Umsetzung nach den Osterferien vom 09.04.21

„3. Folgen für Schülerinnen und Schüler, welche kein negatives Testergebnis vorweisen können

a) Keine Teilnahme am Präsenzunterricht (einschl. Leistungsnachweisen, die im Rahmen des üblichen Unterrichtsbetriebs stattfinden)

 · War das Ergebnis der Selbsttestung positiv, so gelten die bekannten Vorgaben, insbesondere, dass die betroffene Schülerin bzw. der betroffene Schüler von anderen Personen isoliert und schnellstmöglich von den Erziehungsberechtigten abgeholt oder nach Hause geschickt werden muss.

· Liegt kein negativer PCR- bzw. POC-Antigen-Schnelltest vor und wird die Durchführung eines Selbsttests in der Schule verweigert, dürfen die Schülerinnen und Schüler ebenfalls nicht am Präsenzunterricht teilnehmen und müssen das Schulgelände verlassen. Für Schülerinnen und Schüler ist – soweit erforderlich – bis zum Eintreffen eines Erziehungsberechtigten die Aufsicht sicherzustellen; eine Teilnahme an schulischen Ganztagsangeboten bzw. der Mittagsbetreuung ist nicht möglich.

b) Weitere Folgen für die Teilnahme am Unterricht Schülerinnen und Schüler, die kein negatives Testergebnis vorweisen können und nicht zur Durchführung eines Selbsttests in der Schule bereit sind, bzw. Schülerinnen und Schüler, welche aufgrund einer individuell beurteilten Gefährdung von der Teilnahme am Präsenzunterricht beurlaubt sind, erfüllen ihre Schulbesuchspflicht durch die Wahrnehmung von Angeboten im Distanzunterricht bzw. im Distanzlernen; ein Anspruch auf bestimmte Angebote besteht nicht.